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Als ein Bereich des Fachbereiches Arbeitslehre dient das Fach Wirtschaftslehre einerseits dazu, die Schüler möglichst umfangreich auf ihre Berufswahl vorzubereiten. So ist anzustreben, dass sie durch möglichst zahlreiche, praxisbezogene Einblicke in verschiedene Berufsbereiche ein realitätsnäheres Bild der Arbeitswelt erlangen und somit eine ihnen entsprechendere Berufswahl treffen können.
Darüber hinaus hat das Fach Wirtschaftslehre aber weitere wichtige Aufgaben. Es soll dazu beitragen, dass die Schüler durch umfangreiche Grundkenntnisse der Arbeits- und Wirtschaftswelt
- Hilfen für ihre Berufs- und Lebensplanung erhalten.
- als jugendliche und später erwachsene Konsumenten angemessene Kaufentscheidungen für Waren und Dienstleistungen (Preisvergleiche, Konsumzwänge, Werbung, Verkaufsstrategien) treffen können.
- die Verwendung des zur Verfügung stehenden Einkommens verantwortlich planen und durchführen
- möglichst informiert Spar- oder Kreditentscheidungen treffen können.
- die Erwartungen an ihre künftige Arbeit konkretisieren und Realisierungsmöglichkeiten erkennen können.
- auf ihre Situation als spätere Arbeitnehmer (evtl. auch Unternehmer) vorbereitet, d. h. über den Bereich der Berufswahlvorbereitung wesentlich hinausgehend informiert und somit handlungs- und entscheidungsfähig werden.
- auf ihre Rechte und Pflichten als Staatsbürger vorbereitet werden. Hierzu gehören z. B. Informationen über die Wirtschaftsordnung, das Vertragswesen (Ausbildungsvertrag, Kaufvertrag), einige Aufgaben des Staates (Tarifpartner, Soziale Sicherung, Umweltschutz), internationaler Handel (EU, Globalisierung).
| Stufe | Themen | Realisationsmöglichkeiten |
| 7.1. | Geld und Geldgeschäfte |
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| 7.2. | Markt- und Marktgeschehen |
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| 8.1. | Berufswahl und Berufswegeplanung |
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| 8.2. | Arbeit und Betrieb:
Schnupperpraktikum |
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| 9.1. | Arbeit und Betrieb:
Praktikum |
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| 9.2. | Bewerbung und Vorstellung |
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| 10.1. | Arbeit und Betrieb:
Praktikum und Ausbildungsplatz |
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| 10.2. | Staat und Wirtschaft |
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