Berufswahlorientierung

Es bedarf keiner besonderen Erklärung, dass die Vorbereitung der Schüler auf die Berufwelt  eine möglichst gute Beherrschung der Grundfertigkeit von Lesen, Schreiben und Rechnen erfordert. Auch der Bereich der Naturwissenschaften ist zunehmend mehr gefordert, umfangreiche Medienkompetenz im Zeitalter des Internets unumgänglich. Der besondere Schwerpunkt für die Berufswahlvorbereitung aber ist der Bereich der Arbeitslehre mit den Fächern Wirtschaftslehre, Technik und Hauswirtschaft.

a)  Der Erlass vom September 1999 „Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I, ...“ weist auf folgende Schwerpunkte der Berufswahlorientierung hin: 

  • Junge Menschen sind auf die Arbeitswelt vorzubereiten und zu befähigen, eigene Entscheidungen in der Übergangsphase zum Erwerbsleben selbstverantwortlich treffen zu können.
  • Ihnen sollten umfangreiche Kenntnisse über die Wirtschafts- und Arbeitswelt in allen Fächern sowie fächerübergreifend und in außerschulischen Veranstaltungen vermittelt werden.
  • Kenntnisse und Praxiserfahrungen in frauen- bzw. männeruntypischen Berufen sind zu ermöglichen, Hilfen für den Übergang in eine Ausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in ein Studium zu geben.
  • Schülerbetriebspraktika müssen, da sie die Berufswahl unterstützen, Lehrerbetriebspraktika können durchgeführt werden.
  • Besondere Maßnahmen am Ende der Pflichtschulzeit sind:
  • Hilfen bei Bewerbungsverfahren, Wiederholung und Sicherung von Basisqualifikationen, Hinweise auf regionale Stellenangebote, Beratungsangebote bei schwieriger zu vermittelnden Jugendlichen.
  • Berufswahlorientierung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung, die Berufsberatung ist in die schulische Arbeit einzubeziehen. Berufswahlvorbereitung erfolgt außerdem in enger Abstimmung mit der örtlichen Wirtschaft und ihren Organisationen, den Trägern der Jugendhilfe, den Arbeitnehmerorganisationen und weiteren Partnern.

b)  Die Broschüre  „Berufswahlorientierung in der Sekundarstufe I“ des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung, Soest, 1. Auflage 1997, führt zur Berufswahlorientierung aus:

Die allgemeinbildende Schule stellt sich der Aufgabe einer allgemeinen Orientierung auf dem Bereich Arbeit. Sie hat den Auftrag, alle Schülerinnen und Schüler zu befähigen und ihre Bereitschaft zu fördern, in Übereinstimmung von Lebens- und Berufsplanung 
  • Strukturen der Wirtschafts- und Arbeitswelt und deren rasche und grundlegende Veränderungen zu erfassen und zu reflektieren 
  • Möglichkeiten der Arbeit in der Wirtschafts- und Arbeitswelt zu erschließen, mit zu gestalten und für sich zu nutzen
  • eigene Ansprüche an Arbeit zu entwickeln und einzulösen
  • im Laufe ihrer Schullaufbahn und im Erwachsenenleben jeweils verantwortliche Entscheidungen zu treffen, die in ihrer Gesamtheit Wege weisen für spätere bzw.  weitere Entscheidungen zum Einsatz im Wirtschafts- und Arbeitsleben.
  • Berufswahlorientierung kann demnach nur als kontinuierliche Aufgabe im Verlaufe der gesamten Dauer der Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler gesehen werden. Das Berufswahlorientierungkonzept muss offen angelegt sein, im Prinzip alle Fächer einbeziehen und Lernformen ermöglichen, die von den Schülerinnen und Schülern Verantwortung, Flexibilität, Handlungsbereitschaft und Selbsttätigkeit verlangen. Schule und Unterricht müssen sich dem Leben und den Erfahrungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt öffnen und dementsprechend auch dort stattfinden oder sie in Schule hereinholen. 

    Zur Erarbeitung und Optimierung eines schulinternen Berufswahlorientierungskonzepts bedarf es der Abstimmung zwischen den Kolleginnen und Kollegen und allen weiteren mit der Berufswahlorientierung beauftragten oder betroffenen Personen/Institutionen sowie den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern selbst. Berufswahlorientierung muss verbindliches Element im Schulprogramm einer jeden Schule werden. (Seite 9)

    Berufswahlorientierung sollte demnach:

    • Hilfestellung für eine individuelle Lebens- und Berufsplanung geben,
    • den Erwerb von entscheidungs- und handlungsrelevanten Kenntnissen, 
    • Fähigkeiten und Fertigkeiten fördern,
    • zu selbstständigen Entscheidungen und zu selbstverantwortlichem Handeln anregen,
    • ein realitätsnahes Bild der Berufs- und Arbeitswelt ermöglichen,
    • in enger Kooperation zwischen Schule und Berufsberatung erfolgen,
    • ein möglichst breites Spektrum von Berufen und Berufsfeldern vorstellen,
    • direkte Kontakte zur Berufs- und Arbeitswelt herstellen,
    • geschlechtsspezifischen Einschränkungen bei der Berufswahl entgegenwirken.

    Das erfordert einen Unterricht, der 

    • fächerübergreifend, mehrere Fächer einbezieht, 
    • handlungs- und erfahrungsorientiert aufgebaut, 
    • sowie prozess- und projektorientiert ausgerichtet ist.